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   BVerwG, 15.03.2013 - 20 F 8.12   

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BVerwG, 15.03.2013 - 20 F 8.12 (https://dejure.org/2013,6670)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.2013 - 20 F 8.12 (https://dejure.org/2013,6670)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 2013 - 20 F 8.12 (https://dejure.org/2013,6670)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 Abs 1 S 2 VwGO
    Sachentscheidungsvoraussetzung eines Antrags nach § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO; keine Notwendigkeit einer Einsicht in die zurückgehaltenen Akten

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Einsicht in die Protokolle von nichtöffentlichen Sitzungen des Hochschulrats einer Universität

  • rewis.io

    Sachentscheidungsvoraussetzung eines Antrags nach § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO; keine Notwendigkeit einer Einsicht in die zurückgehaltenen Akten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Einsicht in die Protokolle von nichtöffentlichen Sitzungen des Hochschulrats einer Universität

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10

    In-camera-Verfahren; Glaubensgemeinschaft; Informationszugangsrecht;

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2013 - 20 F 8.12
    Das gilt zunächst hinsichtlich prozeduraler Geheimhaltungsgründe, die sich aus dem jeweiligen den Informationszugang regelnden Fachgesetz ergeben und die - unabhängig vom Inhalt der Akten - darauf zielen, die Art und Weise des Zustandekommens behördlicher Akten und Unterlagen zu schützen, mithin dem Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses dienen (siehe Beschlüsse vom 31. August 2009 - BVerwG 20 F 10.08 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 55 Rn. 4 und vom 25. Juni 2010 - BVerwG 20 F 1.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 59 Rn. 7).

    Es hat unter Bezugnahme auf die Entscheidung des beschließenden Senats vom 25. Juni 2010 - BVerwG 20 F 1.10 - und auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 1. Dezember 2010 - 13a F 47/10 - um die Übersendung der Tagesordnungen und um weitere Angaben mit abstrakten Umschreibungen des Protokollinhalts zur Prüfung der tatbestandlichen Voraussetzungen der geltend gemachten Ausschlussgründe gebeten.

  • BVerwG, 31.08.2009 - 20 F 10.08

    Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; fachgesetzliche

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2013 - 20 F 8.12
    Das gilt zunächst hinsichtlich prozeduraler Geheimhaltungsgründe, die sich aus dem jeweiligen den Informationszugang regelnden Fachgesetz ergeben und die - unabhängig vom Inhalt der Akten - darauf zielen, die Art und Weise des Zustandekommens behördlicher Akten und Unterlagen zu schützen, mithin dem Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses dienen (siehe Beschlüsse vom 31. August 2009 - BVerwG 20 F 10.08 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 55 Rn. 4 und vom 25. Juni 2010 - BVerwG 20 F 1.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 59 Rn. 7).

    Eine solche vorgreifliche Ermessensentscheidung genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht (Beschluss vom 31. August 2009 - BVerwG 20 F 10.08 - a.a.O. Rn. 5).

  • BVerwG, 03.07.2012 - 20 F 12.11

    Zur Bindungswirkung der Auslegung des Klagebegehrens durch das Gericht der

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2013 - 20 F 8.12
    Eine Bindungswirkung entfällt auch dann, wenn das Gericht der Hauptsache seiner Verpflichtung nicht genügt, die ihm nach dem Amtsermittlungsgrundsatz zur Verfügung stehenden Mittel zur Aufklärung des Sachverhalts zu erschöpfen, um auf dieser Grundlage über die Erforderlichkeit der Aktenvorlage zu entscheiden (stRspr, vgl. etwa Beschlüsse vom 22. Juli 2010 - BVerwG 20 F 11.10 - BVerwGE 137, 318 Rn. 7 und vom 3. Juli 2012 - BVerwG 20 F 12.11 - juris Rn. 9).

    Den Gerichtsakten ist schließlich auch nicht zu entnehmen, dass das Verwaltungsgericht nach Vorlage der Sperrerklärung mit den darin enthaltenen Hinweisen auf den Inhalt der Protokolle den Beweisbeschluss nochmals überprüft und als Ergebnis dieser Prüfung an ihm festgehalten hat (vgl. Beschluss vom 3. Juli 2012 - BVerwG 20 F 12.11 - juris Rn. 12).

  • BVerwG, 02.08.2012 - 7 C 7.12

    Umweltinformation; Zugangsanspruch; Bundesministerium; gesetzesvorbereitende

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2013 - 20 F 8.12
    Hiernach schützt der Versagungsgrund den internen Willensbildungsprozess der Behörde bis zur abschließenden Entscheidung (OVG Münster, Urteil vom 5. September 2006 - 8 A 2190/04 - GewArch 2006, 468 ; siehe auch BVerwG, Urteil vom 2. August 2012 - BVerwG 7 C 7.12 - NVwZ 2012, 1619 Rn. 26).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2006 - 8 A 1679/04

    Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2013 - 20 F 8.12
    Ob die im Versagungsgrund vorausgesetzte Vertraulichkeit der Beratungen vorliegt, entscheidet sich danach, ob eine offene Meinungsbildung und ein offener Meinungsaustausch geschützt werden soll, um eine effektive, funktionsfähige und neutrale Entscheidungsfindung zu gewährleisten (OVG Münster, Urteil vom 9. November 2006 - 8 A 1679/04 - GewArch 2007, 187 ).
  • BVerwG, 22.07.2010 - 20 F 11.10

    In-camera-Verfahren; Informantenschutz; Rechtsgüterschutz; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2013 - 20 F 8.12
    Eine Bindungswirkung entfällt auch dann, wenn das Gericht der Hauptsache seiner Verpflichtung nicht genügt, die ihm nach dem Amtsermittlungsgrundsatz zur Verfügung stehenden Mittel zur Aufklärung des Sachverhalts zu erschöpfen, um auf dieser Grundlage über die Erforderlichkeit der Aktenvorlage zu entscheiden (stRspr, vgl. etwa Beschlüsse vom 22. Juli 2010 - BVerwG 20 F 11.10 - BVerwGE 137, 318 Rn. 7 und vom 3. Juli 2012 - BVerwG 20 F 12.11 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 24.11.2003 - 20 F 13.03

    In-Camera-Verfahren; Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen;

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2013 - 20 F 8.12
    Je nach Fallkonstellation darf sich das Hauptsachegericht dabei allerdings nicht in formelhafter Weise allein auf die Angabe des Beweisthemas und der als entscheidungserheblich erachteten Aktenteile (Beweismittel) beschränken, sondern muss in den Gründen des Beschlusses zur Entscheidungserheblichkeit im konkreten Fall - sei es mit Blick auf die Zulässigkeit des Rechtsschutzbegehrens, sei es unter Darlegung der materiell-rechtlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs sowie der fachgesetzlichen Ablehnungsgründe - Stellung nehmen (stRspr, vgl. nur Beschlüsse vom 24. November 2003 - BVerwG 20 F 13.03 - BVerwGE 119, 229 und vom 22. Januar 2009 - BVerwG 20 F 5.08 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 53 Rn. 2).
  • BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 2.10

    Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; Verbraucherinformation;

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2013 - 20 F 8.12
    Darüber hinaus kann es Fallgestaltungen geben, bei denen es für die Feststellung materieller Geheimhaltungsgründe auf die Kenntnis des konkreten Akteninhalts nicht ankommt (Beschluss vom 2. November 2010 - BVerwG 20 F 2.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 61 Rn. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2006 - 8 A 2190/04

    Umweltinformationsrichtlinie: Die Umweltinformationsrichtlinie kann unmittelbare

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2013 - 20 F 8.12
    Hiernach schützt der Versagungsgrund den internen Willensbildungsprozess der Behörde bis zur abschließenden Entscheidung (OVG Münster, Urteil vom 5. September 2006 - 8 A 2190/04 - GewArch 2006, 468 ; siehe auch BVerwG, Urteil vom 2. August 2012 - BVerwG 7 C 7.12 - NVwZ 2012, 1619 Rn. 26).
  • BVerwG, 22.01.2009 - 20 F 5.08

    Gerichtliche Entscheidung über die Notwendigkeit zurückgehaltener Unterlagen als

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2013 - 20 F 8.12
    Je nach Fallkonstellation darf sich das Hauptsachegericht dabei allerdings nicht in formelhafter Weise allein auf die Angabe des Beweisthemas und der als entscheidungserheblich erachteten Aktenteile (Beweismittel) beschränken, sondern muss in den Gründen des Beschlusses zur Entscheidungserheblichkeit im konkreten Fall - sei es mit Blick auf die Zulässigkeit des Rechtsschutzbegehrens, sei es unter Darlegung der materiell-rechtlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs sowie der fachgesetzlichen Ablehnungsgründe - Stellung nehmen (stRspr, vgl. nur Beschlüsse vom 24. November 2003 - BVerwG 20 F 13.03 - BVerwGE 119, 229 und vom 22. Januar 2009 - BVerwG 20 F 5.08 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 53 Rn. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2012 - 13a F 17/11

    Antrag eines Mitglieds im Studierendenparlament auf öffentliche Durchführung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2010 - 13a F 47/10

    Bejahung der Entscheidungserheblichkeit zurückgehaltener Akten durch das

  • BVerwG, 28.05.2014 - 6 A 1.13

    Feststellungsklage; konkretes Rechtsverhältnis; strategische

    Eine Entscheidung des Fachsenats nach § 99 Abs. 2 VwGO setzt zum einen voraus, dass das Gericht der Hauptsache die beklagte Behörde gemäß § 99 Abs. 1 VwGO auffordert, bestimmte Urkunden oder Akten vorzulegen oder bestimmte elektronische Dokumente zu übermitteln oder bestimmte Auskünfte zu erteilen, und dabei die Entscheidungserheblichkeit dieser Unterlagen - in der Regel förmlich, insbesondere durch Beweisbeschluss - verlautbart (Beschlüsse vom 24. November 2003 - BVerwG 20 F 13.03 - BVerwGE 119, 229 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 36 S. 27; vom 2. November 2010 - BVerwG 20 F 4.10 - juris Rn. 16; vom 15. März 2013 - BVerwG 20 F 8.12 - juris Rn. 11 und vom 17. Februar 2014 - BVerwG 20 F 1.14 - juris Rn. 8).
  • VGH Hessen, 29.11.2013 - 6 A 1293/13

    Zugang zu Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    Darüber hinaus kann es Fallgestaltungen geben, bei denen es für die Feststellung materieller Geheimhaltungsgründe auf die Kenntnis des konkreten Akteninhalts nicht ankommt (BVerwG, Beschlüsse vom 02.11.2010 - 20 F 2.10 -, NVwZ 2011, 233; vom 15.03.2013 - 20 F 8.12 -, juris).
  • VGH Hessen, 29.11.2013 - 6 A 1426/13

    Zugang zu Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht;

    Darüber hinaus kann es Fallgestaltungen geben, bei denen es für die Feststellung materieller Geheimhaltungsgründe auf die Kenntnis des konkreten Akteninhalts nicht ankommt (BVerwG, Beschlüsse vom 02.11.2010 - 20 F 2.10 -, NVwZ 2011, 233; vom 15.03.2013 - 20 F 8.12 -, juris).
  • BVerwG, 06.05.2013 - 20 F 12.12

    Geltendmachen des Zugang zu den Dienstanweisungen für die Sachbearbeiter-Asyl und

    Je nach Fallkonstellation darf es sich dabei allerdings nicht in formelhafter Weise allein auf die Angabe des Beweisthemas und der als entscheidungserheblich erachteten Aktenteile (Beweismittel) beschränken, sondern muss in den Gründen des Beschlusses zur Entscheidungserheblichkeit im konkreten Fall - sei es mit Blick auf die Zulässigkeit des Rechtsschutzbegehrens, sei es unter Darlegung der materiell-rechtlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs sowie der fachgesetzlichen Ablehnungsgründe - Stellung nehmen (Beschlüsse vom 24. November 2003 - BVerwG 20 F 13.03 - BVerwGE 119, 229 und vom 15. März 2013 - BVerwG 20 F 8.12 - Rn. 11).

    Eine Bindungswirkung entfällt auch dann, wenn das Gericht der Hauptsache seiner Verpflichtung nicht genügt, die ihm nach dem Grundsatz der Amtsermittlung zur Verfügung stehenden Mittel zur Aufklärung des Sachverhalts zu erschöpfen, um auf dieser Grundlage über die Erforderlichkeit der Aktenvorlage zu entscheiden (Beschlüsse vom 22. Juli 2010 - BVerwG 20 F 11.10 - BVerwGE 137, 318 Rn. 7 und vom 15. März 2013 - BVerwG 20 F 8.12 - Rn. 11).

    Ebenso kann es Fallgestaltungen geben, bei denen es für die Feststellung materieller Geheimhaltungsgründe auf die Kenntnis des konkreten Akteninhalts nicht ankommt (Beschlüsse vom 31. August 2009 - BVerwG 20 F 10.08 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 55 Rn. 4 und vom 15. März 2013 - BVerwG 20 F 8.12 - Rn. 12).

  • BVerwG, 08.05.2013 - 20 F 14.12

    Anspruch eines Anwalts auf Informationszugang bzgl. der sog.

    Je nach Fallkonstellation darf es sich dabei allerdings nicht in formelhafter Weise allein auf die Angabe des Beweisthemas und der als entscheidungserheblich erachteten Aktenteile (Beweismittel) beschränken, sondern muss in den Gründen des Beschlusses zur Entscheidungserheblichkeit im konkreten Fall - sei es mit Blick auf die Zulässigkeit des Rechtsschutzbegehrens, sei es unter Darlegung der materiell-rechtlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs sowie der fachgesetzlichen Ablehnungsgründe - Stellung nehmen (Beschlüsse vom 24. November 2003 - BVerwG 20 F 13.03 - BVerwGE 119, 229 und vom 15. März 2013 - BVerwG 20 F 8.12 - Rn. 11).

    Eine Bindungswirkung entfällt auch dann, wenn das Gericht der Hauptsache seiner Verpflichtung nicht genügt, die ihm nach dem Grundsatz der Amtsermittlung zur Verfügung stehenden Mittel zur Aufklärung des Sachverhalts zu erschöpfen, um auf dieser Grundlage über die Erforderlichkeit der Aktenvorlage zu entscheiden (Beschlüsse vom 22. Juli 2010 - BVerwG 20 F 11.10 - BVerwGE 137, 318 Rn. 7 und vom 15. März 2013 - BVerwG 20 F 8.12 - Rn. 11).

    Ebenso kann es Fallgestaltungen geben, bei denen es für die Feststellung materieller Geheimhaltungsgründe auf die Kenntnis des konkreten Akteninhalts nicht ankommt (Beschlüsse vom 31. August 2009 - BVerwG 20 F 10.08 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 55 Rn. 4 und vom 15. März 2013 - BVerwG 20 F 8.12 - Rn. 12).

  • OVG Niedersachsen, 24.04.2019 - 14 PS 4/19

    Betriebsgeheimnis; Dateigröße; Dateiname; Datenblatt; Geschwindigkeitsmessgerät;

    Eine andere Beurteilung durch den Fachsenat kommt nur dann in Betracht, wenn die Rechtsauffassung des Gerichts der Hauptsache offensichtlich fehlerhaft ist oder wenn das Gericht der Hauptsache seiner Verpflichtung nicht genügt, die ihm nach dem Amtsermittlungsgrundsatz zur Verfügung stehenden Mittel zur Aufklärung des Sachverhalts zu erschöpfen, um auf dieser Grundlage über die Erforderlichkeit der Aktenvorlage zu entscheiden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.3.2013 - 20 F 8.12 -, juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.01.2016 - 20 F 2.15

    Ablehnung des Antrags auf Entscheidung des Fachsenats im selbständigen

    Ebenso kann es Fallgestaltungen geben, bei denen es für die Feststellung materieller Geheimhaltungsgründe auf die Kenntnis des konkreten Akteninhalts nicht ankommt (BVerwG, Beschlüsse vom 31. August 2009 - 20 F 10.08 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 55 Rn. 4 und vom 15. März 2013 - 20 F 8.12 - juris Rn. 12).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2017 - 15 P 1/15

    Anforderungen an ein In-camera-Verfahren nach VwGO § 99 Abs 2

    Je nach den Umständen des Einzelfalles darf sich das Gericht der Hauptsache dabei jedoch nicht in formelhafter Weise allein auf die Angabe des Beweisthemas und der als entscheidungserheblich erachteten Aktenteile (Beweismittel) beschränken, sondern muss in den Gründen des Beschlusses zur Entscheidungserheblichkeit im konkreten Fall - sei es mit Blick auf die Zulässigkeit des Rechtsschutzbegehrens, sei es unter Darlegung der materiell-rechtlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs sowie der fachgesetzlichen Ablehnungsgründe - Stellung nehmen (so ausdrücklich BVerwG, Beschl. v. 15.03.2013 - 20 F 8.12 -, Juris Rn. 11 m.w.N.).

    Dies gilt zunächst mit Blick auf prozedurale Geheimhaltungsgründe, die sich aus dem jeweiligen den Informationszugang regelnden Fachgesetz ergeben und die - unabhängig vom Inhalt der Akten - darauf zielen, die Art und Weise des Zustandekommens behördlicher Akten und Unterlagen zu schützen, mithin dem Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses dienen (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 25.06.2010 - 20 F 1.10 -, Juris Rn. 7; Beschl. v. 15.03.2013 - 20 F 8.12 -, Juris Rn. 12; Beschl. v. 21.01.2016 - 20 F 2.15 -, Juris Rn. 5).

  • OVG Niedersachsen, 08.05.2017 - 14 PS 1/17

    Akteneinsicht; Geheimhaltung; dem Wesen nach; in-camera-Verfahren;

    Eine andere Beurteilung durch den Fachsenat kommt nur dann in Betracht, wenn die Rechtsauffassung des Gerichts der Hauptsache offensichtlich fehlerhaft ist oder wenn das Gericht der Hauptsache seiner Verpflichtung nicht genügt, die ihm nach dem Amtsermittlungsgrundsatz zur Verfügung stehenden Mittel zur Aufklärung des Sachverhalts zu erschöpfen, um auf dieser Grundlage über die Erforderlichkeit der Aktenvorlage zu entscheiden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.3.2013 - BVerwG 20 F 8.12 -, juris Rn. 11 mit weiteren Nachweisen).
  • VG Karlsruhe, 24.11.2021 - 6 K 192/19

    Informationszugang: Zugang zu amtlichen Akten - Ausschlussgründe - Rechte einer

    Streitigkeiten um Informationszugangsrechte führen nicht gleichsam automatisch zur Verlagerung in das in-camera-Verfahren i.S.d. § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31.08.2009 - 20 F 10.08 -, juris Rn. 4, vom 25.06.2010 - 20 F 1.10 -, juris Rn. 7, vom 02.11.2010 - 20 F 2.10 -, juris Rn. 13, vom 06.04.2011 - 20 F 20.10 -, juris Rn. 8 und vom 15.03.2013 - 20 F 8.12 -, juris Rn. 13).
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2016 - 14 PS 6/15

    Dem Wesen nach geheim; einem Gesetz nach geheim; Geheimhaltung;

  • BVerwG, 24.11.2015 - 20 F 4.14

    Schutz fiskalischer Interessen im in-camera-Verfahren

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.01.2018 - 95 A 1.14

    Befangenheit eines Richters wegen Mitwirkung an Beweisbeschlüssen im

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 14 PS 2/14

    Auskunft; Beobachtung; Bindungswirkung; Feststellungsklage; Funktionsfähigkeit

  • BVerwG, 03.06.2013 - 20 F 9.13

    Anspruch eines Journalisten auf Auskunft über die Höhe der Gesamtkosten für die

  • BVerwG, 20.12.2018 - 20 F 5.18

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Durchführung eines

  • VG Karlsruhe, 19.11.2019 - 13 K 35/19

    Kein Anspruch im Soldatenrecht auf Einsicht in die Gesundheitsakten des

  • BVerwG, 17.02.2014 - 20 F 1.14

    Notwendigkeit der Rechtserheblichkeit der zurückgehaltenden Unterlagen für die

  • VGH Bayern, 02.07.2013 - G 13.1

    Bevor das Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO eingeleitet wird, hat das

  • VG Karlsruhe, 24.11.2021 - 6 K 277/19

    Informationsrechtlicher Zugang zu amtlichen Informationen über eine

  • VGH Bayern, 02.07.2013 - G 13.2

    In-camera-Verfahren; Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz;

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